Jede Unterschrift zählt!

UPDATE – 2. Mai 20021: Für die Petition der Initiative Grundgesetz für alle lief es gut bisher – knapp 72.000 Unterschriften sind für die Kampagne, die zum Ziel hat, das „Diskriminierungsverbot zum Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern“, bisher zusammengekommen. Nun soll die nächste Hürde genommen werden, wie die Initiator*innen in einer Pressemitteilung vom Freitag mitteilten. Das Ziel: 100.000 Unterschriften bis zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai 2021 zu erreichen. 

Dann solle die Petition, die ihr hier unterschreiben könnt, an alle Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen übergeben werden und möglicherweise „eine Abstimmung für die Ergänzung des Grundgesetzes zum Schutz aller queeren Menschen“ herbeigeführt werden. So wäre eine Abstimmung noch in dieser Legislaturperiode möglich. Nun braucht es also die „vereinten Kräften der gesamten Community und Gesellschaft“, um mit den Initiator*innen zu sprechen.

Also – los!

Ursprünglicher Beitrag vom 24. Februar 2021 – „Ein notwendiger Schutz zum kleinen Preis“:

Es ist höchste Zeit, dass die sexuelle und geschlechtliche Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Und das Faszinierende: Es tut niemandem weh… außer den Liebhabern von Hass und Spaltung. Ein Kommentar.

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dem voraus geht im ersten Absatz des sogenannten Gleichbehandlungsartikels die Feststellung: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Nun ist es eine Sache vor dem Gesetz gleich und gleichwertig geschützt zu sein und eine andere, dies in der Gesellschaft und im sozialen Kontext zu sein. So stört es schon seit einiger Zeit, dass sexuelle und auch geschlechtliche Identität hier keinen Raum finden. Homosexuelle gehörten zu einer gesondert von den Nationalsozialisten etablierten und definierten Opfergruppe und auch im Jahr 1949, als das Grundgesetz in Kraft trat, und weit darüber hinaus waren Homosexuelle noch immer Opfer juristischer Verfolgung und gesellschaftlicher Ächtung. 

Erste Versuche in der jungen Bundesrepublik Deutschland gegen den entsetzlichen Paragraphen 175 anzugehen und wenigstens die Strafbarkeit der Homosexualität zu unterbinden, waren lange Zeit zum Scheitern verurteilt. An eine Aufnahme als schützenswerte Gruppe war in keiner Weise zu denken. Von einer differenzierten Betrachtung geschlechtlicher Identitäten ganz zu schweigen.

Es liegt nur am Willen

Nun jedoch öffnet sich ein Optionen- und Zeitfenster, diesen lange aufgeschobenen und noch immer von einigen, die sich in erster Linie im vermeintlichen Schutz von „Werten“ ergehen, wobei sie jedoch im Grunde nur gruppenbezogene Ausgrenzung und Hass befördern, abgelehnten Schutz ins Grundgesetz aufzunehmen.

Im Rahmen der Debatte um die Streichung des „Rasse“-Begriffs dürfte der Absatz 3 ohnehin einer Änderung unterzogen werden, da wäre es ein Leichtes, die sexuelle und auch die geschlechtliche Identität als Diskriminierungsmerkmal mit ins Grundgesetz aufzunehmen. Zum Punkt der sexuellen Identität liegt dem Bundestag sogar seit Herbst 2019 ein Gesetzesentwurf der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor. Einen angepassten Entwurf einzubringen, der auch die geschlechtliche Identität miteinbezöge, sollte kaum problematisch sein.

So wären endlich auch queere Personen geschützt und – man staune – niemandem ginge etwas verloren, außer womöglich einiges an Hasspotenzial, auf das aber auch gut verzichtet werden kann. Die Initiative Grundgesetz für Alle hat heutigen Mittwochmorgen einen Appell gestartet, der von 60 queeren Organisationen und Gruppen sowie 50 Prominenten (unter anderem Anne Will, Ingo Zamperoni, Carolin Emcke, Linus Giese, Seyran Ates, Riccardo Simonetti, Else Buschheuer) als Erstunterzeichnenden mitgetragen wird und mit einer Petition, die sich an die Fraktionen des Deutschen Bundestages richtet, verknüpft ist. 

„Die sexuelle und geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde von Menschen werden“, schreiben die Organisator:innen an die Fraktionsvorsitzenden. In der Tat zeigen sich inzwischen auch Politiker:innen der Regierungsparteien CDU und SPD gesprächsbereiter als noch vor einigen Wochen, wie zum Beispiel die Grünen-Politikerin Ulle Schauws zu berichten weiß.

Lächelnd umsetzen

Zwar sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel zuletzt im Bundestag, die Regierung arbeite derzeit nur an der Änderung des „Rasse“-Begriffs, doch dürfte hier eine durch einen weiteren Gesetzesentwurf möglich gemachte Änderung wie erwähnt keine verfahrenstechnischen Schwierigkeiten haben. Auf den Willen kommt es an. Eine solche Änderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Sollte eine Einigung fraktionsübergreifend möglich sein, wäre diese (ohne die AfD) gar kein Problem.

Hierfür bietet sich eine gute Zusammenarbeit im zuständigen Rechtsausschuss des Bundestages an, ein Ort an dem traditionell kooperativer und sachbezogener gesprochen und gestritten wird, als in den öffentlichkeitswirksameren Plenarsitzungen. Da ist es doch schon einmal ein gutes Zeichen, dass der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, sich für eine Änderung von Artikel 3 Absatz 3 GG ausgesprochen hat. 

Es ist an der Zeit, dem Grundgesetz diese Änderung zu verpassen. Hier geht es nicht um marginale Belange, es handelt sich nicht um irgendein Gaga und es geht schon gar nicht um einen Chic. Es geht darum, gegen gruppenbezogene Hetze und Hass gegenüber LSBTIQ*-Personen bereits klar und deutlich im Grundgesetz entgegenzutreten. Die Angriffe nehmen zu, ebenso der Wunsch, diese nicht zu konkret zu benennen. Die Unsicherheit queerer Personen wächst weiter und weiter und somit auch das Schutzbedürfnis. Die Wut jener, die die Ablehnung von Hass als quälende Gaga-Gängelung geißeln wollen, sollten die in Bundestag und Bundesrat zuständigen Personen wohllächelnd in Kauf nehmen wollen.

Hier könnt ihr die Petition unterschreiben und hier findet ihr den ausführlichen Appell. 

Love & Peace ❤️🧡💛💚💙💜

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Comments

  1. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, lieben und geliebt zu werden, durch solch einen wundervollen Akt sollte kein Mensch schlecht behandelt werden, denn dass ist das höchste Gut eines Menschens.

  2. Jeder darf lieben wenn und wann er will wir leben im 21 Jahrhundert das die Regierung immer noch nicht das umgesetzt hat ist schon sehr traurig wir müssen zusamen halten und nicht uns unterkriegen lassen es giebt wirklich so viel haß in Hannover wurde auch ein schwules paar angeriefen und übel zu gerichtet und das von einer anderen nationaler Religion und das ist kein Einzel Fall denke ich es muss was passieren und nicht erst in Hunter Jahren sondern jetzt

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