FDP fordert LSBTI-Inklusionskonzept für Auswärtige Politik

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag (19/24788) vom 27. November 2020 die Bundesregierung auf, das seit 2017 angekündigte LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit noch im Herbst 2020 vorzulegen und umzusetzen. Der Antrag mit dem Titel Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt weltweit schützen – Ein LSBTI- Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit dürfte federführend vom queerpolitischen Sprecher der Fraktion, Dr. Jens Brandenburg, stammen. 

In vielen Ländern ist Homosexualität strafbar

In ihrem Antrag macht die Fraktion der Freidemokraten zuerst auf den Ist-Zustand aufmerksam: Weltweit würden Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) stigmatisiert und diskriminiert. In 70 Staaten werde Homosexualität strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern drohe die Todesstrafe, der Antrag verweist an der Stelle auf die ILGA-Mappe. Ebenso werde durch starke Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie der Rechte von Nichtregierungsorganisationen das Engagement der Zivilgesellschaft für Menschenrechte von LSBTI-Personen in vielen Staaten erschwert, heißt es in dem Antrag.

In einem Strategiepapier aus dem Jahr 2011 hatte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erklärt, Menschenrechte seien das Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik und „maßgeblich für die Ziele, Programme und Vorgehensweise der deutschen Entwicklungspolitik in der Zusammenarbeit mit Partnerländern und auf internationaler Ebene“. Entwicklungspolitik „werde Organisationen stärken, die für den Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber LSBTI und gegen deren Kriminalisierung eintreten.“ 

ILGA-Mappe zur sexuellen Orientierung und rechtlichen Lage von LGBTQ*-Personen.

„Stärkung des deutschen Engagements für Menschenrechte von LSBTI-Personen“

Zu diesem Zweck sowie der „Stärkung und Verstetigung des deutschen Engagements für die Menschenrechte von LSBTI-Personen“ versprach die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus von 2017 die Erarbeitung eines LSBTI-Inklusionskonzepts für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. Dieses sollte gemeinsam mit der „deutschen Zivilgesellschaft“ erarbeitet werden.

In den Jahren 2017 und 2018 fanden laut dem Antrag der Freien Demokraten zwei Gesprächstermine zur Erarbeitung des Konzepts mit zivilgesellschaftlichen Organisationen statt, ebenso liege der Bundesregierung ein 13-Punkte-Papier der Yogyakarta-Allianz mit entsprechen Forderungen für ein LSBTI-Inklusionskonzept vor. Auf Nachfrage der FDP-Bundestagsfraktion sei das LSBTI-Inklusionskonzept derzeit in Bearbeitung, die Bundesregierung verwies auf einen „weiterhin stattfindenden internen Abstimmungsprozess“.

LSBTI-Inklusionskonzept umsetzen & Konsequenzen ziehen

Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, das angekündigte LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit noch im Herbst 2020 vorzulegen und sich bei der Erarbeitung eng an den Vorschlägen der Zivilgesellschaft zu orientieren. Insbesondere sollten von Nichtregierungsorganisationen getragene Menschenrechtsprojekte für LSBTI besonders in den Partnerländern verstärkt gefördert werden, die die Menschenrechte von LSBTI nicht einhielten. 

Weiterhin solle bei Strafverschärfungen gegen LSBTI die Entwicklungszusammenarbeit im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen vor Ort auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen beendet werden. Darüber hinaus solle sichergestellt sein, dass keine Organisationen gefördert würden, die sich an der Verfolgung und Stigmatisierung von LSBTI beteiligten oder deren Grundrechtsverletzungen befürworteten.

Nach Veröffentlichung des LSBTI-Inklusionskonzept solle prompt für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen gesorgt werden und eine jährliche gemeinsame Evaluierung mit der Zivilgesellschaft, wie auch eine jährliche kritische Prüfung nach Verbesserungspotenzial seien geboten. Über die Ergebnisse der Evaluation sei dem Deutschen Bundestag Bericht zu erstatten.

Noch zwei Sitzungswochen in diesem Jahr

Sicherlich ein nachvollziehbarer und hoffentlich vonseiten der Bundesregierung erfüllbarer Forderungskatalog, der für einige von uns nach Selbstverständlichem klingen dürfte. Wenn es doch nur so einfach wäre. Die Wahrscheinlichkeit, dass das LSBTI-Inklusionskonzept noch in diesem Jahr dem Plenum vorliegen wird, ist bei den noch zwei anstehenden Sitzungswochen nicht ausgeschlossen, aber auch nicht gesichert. Zumal in der nun beginnenden Sitzungswoche ausschließlich die Haushaltspolitik für 2021 auf der Agenda steht.

Laut dem LSVD-Blog zum Thema LSBTIQ*-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit allerdings hatten das Auswärtige Amt und das Bundesentwicklungsministerium am 15. Oktober 2020 zu einer virtuellen Anhörung zum aktuellen Entwurf eines LSBTI-Inklusionskonzepts der Bundesregierung eingeladen, bei der auch die Zivilgesellschaft gehört werden sollte. Wenige Tage zuvor hatte die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Antje Leendertse, berichtet, dass sich das „Inklusionskonzept für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI) in der Auswärtigen Politik und der Entwicklungszusammenarbeit“ in der finalen Abstimmung befinde und die Fertigstellung noch für Ende dieses Jahres angestrebt werde.

AS

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