Norwegen stellt Hassrede gegen Transpersonen und Bisexuelle unter Strafe

Das norwegische Parlament hat in der vergangenen Woche in zweiter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das ein bereits seit 1981 bestehendes Strafgesetz ergänzt, welches Hassrede gegen schwule und lesbische Menschen verbietet. Nun ist auch implizit von Bi- und ausdrücklich von Transsexualität die Rede. Personen, die auf Grundlage des Gesetzes zur Verantwortung gezogen werden, müssen entweder eine Geldstrafe zahlen oder haben mit bis zu einem Jahr Haft zu rechnen, wenn es sich um im Privatbereich geäußerte Bemerkungen handelt und mit bis zu drei Jahren Haft, wenn die Äußerungen öffentlich getätigt wurden.

Norwegen ergänzte die durch das Gesetz der Hassrede geschützten Gruppen 1981 um Menschen „homosexueller Orientierung“. Das neue Gesetz verändert diese Formulierung und erweitert sie zu „sexueller Orientierung“ und passt sie somit auch den Gesetzen zu Hassrede und Hassverbrechen in vielen anderen Ländern an. Somit sind auch bisexuelle Personen mit einbezogen.

„Ich bin sehr erleichtert.“ 

Ausdrücklich genannt werden im neu verabschiedeten Gesetz „Geschlecht, Geschlechtsidentität oder -ausdruck“, womit Trans-Personen vollumfänglich zur geschützten Gruppe werden. „Ich bin sehr erleichtert, denn [der Mangel an rechtlichem Schutz] war ein Schandfleck für Trans-Personen für viele, viele Jahre“, so Birna Rorslett, Vizepräsidenten der Association of Transgender People in Norwegen, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

Die norwegische Ministerin für Justiz und öffentliche Sicherheit, Monica Maelend, unterstrich die Bedeutung des neuen Gesetzes in einer E-Mail an die Thomson Reuters Foundation: „Transpersonen sind eine gefährdete Gruppe, wo es um Diskriminierung, Belästigung und Gewalt geht. Es ist unerlässlich, dass der Schutz gegen Diskriminierung, den das Strafrecht bietet, an die praktischen Gegebenheiten angepasst wird.“

Norwegen ist eines der Länder mit der liberalsten Gesetzgebung für LGBTQ*-Menschen, das es Transpersonen zum Beispiel seit 2016 erlaubt das Geschlecht ohne medizinische Diagnose rechtskräftig ändern zu lassen. Dennoch haben laut ILGA-Europe homophobe Übergriffe in der letzten Zeit zugenommen.

Es darf dennoch reichlich hasserfülltes Zeug gesagt werden

Gegner des Gesetzes argumentierten, dass dieses es nahezu unmöglich mache, im Rahmen der Meinungs- und Redefreiheit LGBTQ*-Themen zu kritisieren, ohne sich strafbar zu machen. Dieses Argument erklärt die Assistenzprofessorin für Recht der Universität Oslo, Anine Kierulf, allerdings für unsinnig. Die Latte, dass es überhaupt zur Strafverfolgung kommen könne, hänge reichlich hoch. Beispielsweise eindeutige Anstiftung zur Gewalt gegen Personen oder entmenschlichende Sprache. „Es gibt eine Menge hasserfüllter Dinge, die man noch immer über die geschützten Personengruppen sagen kann“, so Kierulf.

Wir freuen uns dennoch über dieses neue Gesetz, beziehungsweise die Gesetzesänderung. Ein gutes Zeichen, ein richtiger Schritt. Nun bleibt nur zu hoffen, dass es nicht allzu oft zur Anwendung kommen muss und falls doch, es konsequent angewandt wird.

Vom 13.11. bis 19.11. ist Trans Awareness Week und wir werden euch mit mehr Infos zur Thematik versorgen.

Love & Peace ❤️✌🏼🌈🏳️‍⚧️

Eure queer-reviewer

Beitragsbild: © Leonid Yastremskiy

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