FDP bringt Antrag gegen Homo- und transfeindliche Hasskriminalität in Bundestag ein

Bild: Jens Brandenburg am 17.07.18 in Berlin im Deutschen Bundestag. / Foto: Tobias Koch

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag (19/26159) vom 26. Januar 2021 die Bundesregierung auf, einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit vorzulegen. Der Antrag mit dem Titel Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen beinhaltet zehn Forderungen von schulischer Aufklärung über die bundesweit einheitliche Erfassung homo- und transfeindlicher Straften bis zu einer regelmäßigen Berichterstattung der erfassten empirischen Daten im Deutschen Bundestag. Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung bei den Landesregierungen dafür einsetzen „das Merkmal der sexuellen Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz aufzunehmen.

Zunahme von Gewalttaten

Dem federführend von Jens Brandenburg erstellten Forderungskatalog vorangestellt sind Beispiele zunehmender Gewalt gegen LSBTIQ*-Personen, wie beispielsweise ein transfeindlicher Angriff im November 2020 in Frankfurt am Main oder „auch der terroristische Angriff auf ein homosexuelles Paar am 4. Oktober 2020 in Dresden, der für einen der beiden Männer tödlich endete“ und möglicherweise ein homosexuellenfeindliches Motiv umfasse. Ebenso wird auf die vermehrte Meldung von Fällen homo- und transfeindlicher Gewalt der Münchener Polizei verwiesen.

Im Vergleich zu 2018 sei die Zahl politisch motivierter Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung in Deutschland im Jahr 2019 um 60 Prozent gestiegen, bei Gewalttaten sogar um 70 Prozent. Diese bundesweiten Zahlen decken sich auch mit den vom Berliner Anti-Gewalt-Projekt Maneo ermittelten Zahlen für den gleichen Zeitraum, wir hatten darüber berichtet. In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weit höher liegt. Was unter anderem auch daran liege, dass die einzelnen Bundesländer Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen nicht einheitlich erfassen.

Weiterhin weist die FDP-Bundestagsfraktion noch einmal auf die absurde Situation hin, dass Berlin das einzige Bundesland sei, „das homo- und transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in Polizeiberichten benennt und regelmäßig die dazu gemeldeten Fallzahlen veröffentlicht.“ Ebenso gebe es in Berlin eine eigene LSBTI*-Ansprechperson bei Polizei und Staatsanwaltschaft und eine „berlinweite Kampagne gegen homo- und transfeindliche Hasskriminalität hat auch die Berliner Polizei in den sozialen Medien verbreitet und so zu einer Sensibilisierung für homo- und transfeindliche Straftaten beigetragen.“ Es ist also nicht alles dunkel.

Frankreich hat einen Plan

So verweist der Antrag auch auf einen 42-Punkte-Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit der französischen Regierung Emmanuel Macrons. Dieser wurde im Oktober 2020 vorgestellt, nachdem es auch in Frankreich vermehrt zu Übergriffen mit homo- und transfeindlicher Motivation gekommen war. 

Dazu fallen die Forderungen der FDP-Fraktion vergleichsweise knapp aus. Wie bereits erwähnt wünschen sie sich unter anderem die Stärkung schulischer und öffentlicher Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, die Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Erkennung und Verfolgung homo- und transfeindlicher Gewalt bei Sicherheitsbehörden, Polizei und Justiz, verstärkte Präventionsarbeit, die bundeseinheitliche Erfassung der LSBTI*-feindlichen Straftaten und eine gesonderte Erfassung in der Kriminalstatistik, LSBTI*-Ansprechpersonen bei Bundes- und Landespolizeien wie Staatsanwaltschaften und einiges mehr. Diese Forderungen sind in keinem Fall utopisch oder als unsinnig abzutun. 

Die Zunahme ist real. Homophobie und Transphobie werden in Deutschland wieder salonfähiger. Ein „das wird man ja wohl noch sagen dürfen“ ist immer öfter zu vernehmen. Diskriminierung und verbale Gewalt als vermeintlicher Scherz sind Alltag. Von den zuhauf stattfindenden Übergriffen ganz zu schweigen. Ein angst- und diskriminierungsfreies Leben ist für Personen der LSBTIQ*-Community derzeit nicht der Alltag in Deutschland. Der Antrag verweist deutlich darauf, dass der „Berliner Monitoring-Bericht zu homo- und transfeindlicher Gewalt ergibt, dass die Übergriffe nicht von einer homogenen Tätergruppe ausgehen, sondern gesellschaftlich breit verankert“ seien. Niemand dürfe in einem freiheitlich-demokratischen Land aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität Angst vor gewaltsamen Übergriffen haben.

Erst im November hatte die Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung aufforderte, endlich das seit 2017 angekündigte LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit vorzulegen und umzusetzen. Wir warten noch.

Eure allmählich ungeduldig werdenden queer-reviewer

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