Schutz queerer Menschen ist notwendig, aber doch nicht sofort!

Hasskriminalität gegen LSBTIQ*-Personen muss bekämpft werden. Die FDP und Die Grünen brachten entsprechende Anträge in den Bundestag ein und eine Anhörung im Innenausschuss machte die Wichtigkeit der Maßnahmen deutlich. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD so: „Mah, heut’ nicht.“ Ein kommentierender Bericht.

Im Januar haben wir über einen Antrag der FDP (19/26159) mit dem Titel Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen berichtet, den diese in den Bundestag einbrachte. Wenig später hatte auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen (19/26886) eingebracht. Beide sind bereits im Februar im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert worden und eine Anhörung hierzu fand am vergangenen Montag, den 7. Juni, im Ausschuss für Inneres und Heimat statt. In dieser sprachen sich fünf Sachverständige deutlich für Maßnahmen gegen Hass und Hetze gegen LSBTI-Menschen aus. 

Einigkeit in der Anhörung

In der Ausschusssitzung unter Leitung des AfD-Politikers und stellvertretenden Ausschussvorsitznenden Jochen Haug begrüßten die fünf Expert*innen – Bastian Finke (MANEO), Ines Karl (Ansprechperson für queere Menschen der Berliner Staatsanwaltschaft), Marco Klingenberg (Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter), Sarah Ponti (LSVD-Bundesverband) und Cato Schirmer (LesMigraS/Lesbenberatung) -, dass das Thema nun auf der innen- und justizpolitischen Agenda stünde und sie alle machten deutlich, beide Anträge zu unterstützen. Alles gut also? Mitnichten. Doch erst einmal zu einigen der Inhalte der Anhörung.

In einer Pressemitteilung im Vorfeld dieser machte der LSVD deutlich, „dass die Bundesregierung bei der realen rechtsstaatlichen Bekämpfung von LSBTI-feindlicher Hasskriminalität weitgehend ein Totalausfall war.“ Darüber hinaus erwähnt die Mitteilung noch die 2020 laut Innenministerium 782 registrierten Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI, „darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen), einen Anstieg von 36%. Dabei sind drei schwulenfeindlich motivierte Morde nicht in dieser Statistik aufgeführt. Die veröffentlichten Zahlen sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Lediglich ein Bruchteil LSBTI-feindlicher Hasskriminalität wird angezeigt oder angemessen erfasst.“

Während der Anhörung regte Bastian Finke vom schwulen Anti-Gewalt-Projekt in Berlin MANEO unter anderem an, dass Tagesseminare, die Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt vermitteln, zum festen Ausbildungs-Bestandteil an allen Landespolizeischulen werden sollten. Ebenso sollten bundesweit professionelle Opferberatungsstellen gefördert und die Bereitstellung von Hilfsangeboten von Opfern von Hasskriminalität verbessert werden, besondere Aufmerksamkeit sollten dabei Menschen erfahren, die die deutsche Sprache nicht so gut beherrschten.

Ines Karl, die Ansprechperson für LSBTI bei der Berliner Staatsanwaltschaft, sagte die Berliner Staatsanwaltschaft sei europaweit die einzige, die den besonderen Bedürfnissen der queeren Community Rechnung trage und diese Aufgabe mit hoher Sensibilität und geschärfter Aufmerksamkeit wahrnehme. Doch sei innerhalb der Community die Bereitschaft, Strafanzeige zu stellen signifikant geringer als außerhalb; Angst und Scham spielten dabei ein große Rolle. Etwas worauf auch MANEO in den Jahresberichten zu homo- und transphoben Straftaten verweist. Durch die seit 2012 eingesetzten speziellen Ansprechpersonen für Opfer oder Zeugen von homo- oder transphoben Straftaten solle auch die Anzeigenbereitschaft erhöht und das Dunkelfeld erhellt werden.

Umfassende Maßnahmen zu Schutz und Prävention

Für den Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter sprach Marco Klingenberg und schätzte das Dunkelfeld auf 80 bis 90 Prozent. Als einer der wesentlichen Gründe machte er mangelndes Vertrauen der Community in die Polizei aus. Eine Stärkung der Ansprechpersonen bei der Polizei auf Grundlage bundeseinheitlicher Standrads sei wichtig. Auch er sprach sich dafür aus, dass die Aus- und Fortbildung mit Blick auf LSBTI-Themen fester Bestandteil bei der Polizei werden müsse.

Sarah Ponti vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland stellte heraus, dass Hass die intensivste Ausdrucksform von LSBTI-Feindlichkeit sei. Die beiden Anträge enthielten wichtige Maßnahmen zu Prävention, Erfassung und Strafverfolgung. Es könne trotz vieler rechtlicher und gesellschaftlicher Fortschritte nach wie vor sehr gefährlich sein, im öffentlichen Raum als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und/oder intergeschlechtlich erkannt oder dafür gehalten zu werden. Wie wahr das ist, lässt sich nicht nur im Buch von Julius Thesing nachvollziehen, sondern sicherlich auch aus eigenen alltäglichen Erfahrungen. Ponti sprach sich zudem dafür aus, dass die nächste Bundesregierung eine unabhängige Kommission zur Erarbeitung eines umfassenden Konzepts gegen LSBTI-Feindlichkeit einsetzen solle, diese habe sich auch bei Antizionismus und Anitziganismus bewährt.

Cato Schirmer von LesMigraS/Lesbenberatung konstatierte, dass die in den Anträgen geforderten Veränderungen längst fällig seien. Queerfeindliche Gewalt sei keine Randerscheinung und dürfe nicht bagatellisiert werden. Hinzu kämen erschwerte Bedingungen durch die Corona-Pandemie: viele Orte der Begegnung seien geschlossen worden, die Zahl der Beratungsanfragen jedoch deutlich gestiegen.

Apropos Anfragen, einmal kurz semi-Off-Topic: Die FDP-Fraktion hat kürzlich eine Kleine Anfrage mit dem Titel Diskriminierung von LSBTI in Bundesbehörden (19/30207) an die Bundesregierung gerichtet, um zu erfahren, welche Maßnahmen diese innerhalb der Bundesbehörden zur Vermeidung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität trifft. Zudem erfragt sie unter anderem, welche Ansprechstellen es zu homo-, bi- und transfeindlicher Diskriminierung innerhalb der Bundesbehörden gäbe. Die Anfrage kam wohl auch infolge der Debatten um die Rehabilitierung homosexueller Soldat*innen zustande. 

Ignoranz und Menschenfeindlichkeit

Zurück zur Anhörung. Im Anschluss äußerte sich der LBSTI-politische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Brandenburg, der den Schutz vor homo- und transfeindlicher Hasskriminalität als eine Kernaufgabe der deutschen Innenpolitik sieht, wie folgt: „Selten waren sich die Sachverständigen einer parlamentarischen Anhörung so einig. Niemand soll aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität in Angst vor körperlicher und verbaler Gewalt leben müssen. […] Verbale und körperliche Übergriffe müssen endlich vollständig erfasst und konsequent verfolgt werden. Schon in der Ausbildung sollen künftige Polizeikräfte besser für Homo- und Transfeindlichkeit sensibilisiert werden. Der Handlungsauftrag an die Bundesregierung ist klar: Wir brauchen endlich einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit.“ 

Positiv könnte auch noch angemerkt werden, dass sich in der Debatte im Februar alle demokratischen im Bundestag vertretenen Parteien einig darüber waren, wie wichtig der Kampf gegen queerfeindliche Gewalt sei. Auch die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD fanden deutliche Worte, die klarmachten, dass etwas passieren müsse.

Und das ist es auch: Der Innenausschuss des Bundestages hat am gestrigen Donnerstag die Beschlussfindung zum Antrag der Grünen – Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen – nach Angaben der Grünen-Bundestagsfraktion „grundlos“ verhindert. Dies ist natürlich nur mit den Stimmen von Union und SPD möglich. 

Die queer- und frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, zeigte sich entsetzt, dass die Koalition mitten im Pride-Monat beweise, „dass ihr zentrale Anliegen von queeren Menschen nicht mal eine Auseinandersetzung wert sind.“ Sie nannte die grundlose Verhinderung ignorant und ergänzte: „Zur Sicherheit aller in der Bevölkerung ist gerade der Schutz queerer Menschen zentral. Daran gibt es keinen Zweifel. An der Politik für LSBTIQ von SPD und Union sind die Zweifel in dieser Woche nochmal größer geworden. Das lassen wir nicht zu und werden weiter für einen wirksamen Schutz gegen Hass und Hetze gegen LSBTI kämpfen.“

Kürzlich hatte die Bundesregierung eine Plenardebatte um die Erweiterung des Grundgesetztes zum Schutz sexueller Identität gestrichen, dies wiederholte sie in dieser Woche; ebenso verhinderte sie eine notwendige Reform des verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes (TSG) und zu guter letzt sind Fälle von Zwangs-Outings von queeren Schutzsuchenden bekannt geworden, was von halbgaren Entschuldigungen begleitet wurde

Welches Gefühl soll sich denn nun bei queeren Personen einstellen, außer unweigerlich jenes, bestenfalls Menschen zweiter Klasse zu sein? Das Verhalten der Regierungsparteien scheint gelebte Umsetzung eines beliebten, menschenfeindlichen, an queere Menschen gerichteten Spruches zu sein: „Das hättet ihr euch eben überlegen müssen, bevor ihr euch für diese Lebensweise entschieden habt.“

Eure queer-reviewer

Hier findet ihr noch eine ausführlichere Zusammenfassung der Ausschusssitzung, wie auch das Video selbiger und die Stellungnahmen von vier der fünf Sachverständigen. 

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