Von Regierungsumbildungen und muslimischen Bürgermeisterkandidaten

Die Religionsfreiheit ist in Art. 3 und 4 des Grundgesetzes und Art. 107 und Art. 142ff der Bayerischen Verfassung als Grundrecht garantiert. Aha? Ein Kommentar.

Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder macht in diesen Tagen mit der Forderung von sich reden, dass die Bundesregierung sich im Lauf des Jahres personell neu aufstellen und verjüngen solle. Mit einem CSU-Innen-, Heimat- und Bauminister Horst Seehofer, der in dieser herausgehobenen Position eher ein Schattendasein fristet und einem über die Pkw-Maut gestolperten und noch taumelnden Verkehrsminister Andreas Scheuer könnte Söder durchaus selbst einen Beitrag dazu leisten, frische Köpfe mit neuen Ideen zu präsentieren. Die Koalitionspartner CDU und SPD mit einer solchen Forderung zu überrumpeln zeugt jedoch nicht von der Demut, die sich die Partei unter Söder neu auferlegt hat.

Der übliche Zeitpunkt, personelle Entscheidungen zu treffen, ist ohnehin nach Wahlen und Koalitionsverhandlungen. Und genau solche Wahlen stehen als nächstes in Bayern bevor – nämlich Kommunalwahlen am 15. März.

Nun wurde in den letzten Tagen der Fall des schwäbischen Kommunalpolitikers Sener Sahin bekannt. Dieser CSU-Mann besitzt laut Medienberichten türkische Wurzeln und (nur) einen deutschen Pass. Er handelt mit Maschinen und ist nahe der Gemeinde Wallerstein, in der er kandidieren wollte geboren und aufgewachsen. Dennoch hat er nun seine Kandidatur für das Bürgermeisteramt zurückgezogen, weil er Muslim ist und ein mohammedanischer Bürgermeister der örtlichen CSU nicht vermittelbar war. Ein großer Teil der CSU-Kandidaten für den örtlichen Marktgemeinderat hatte gedroht, ihre Kandidaturen zurückzuziehen.

Kann das im Jahr 2020 denn tatsächlich noch der Fall sein? Darf das der Fall sein? Die Religionsfreiheit ist in Art. 3 und 4 des Grundgesetzes und Art. 107 und Art. 142ff der Bayerischen Verfassung als Grundrecht garantiert.

Eine Diskriminierung aufgrund der Religion darf heute in einem aufgeklärten Land wie Deutschland ebenso wenig stattfinden wie eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Das betrifft ganz besonders die CSU, die in dieser Angelegenheit unfassbar wenig Fingerspitzengefühl bewiesen hat. Das betrifft aber auch die potentielle Wählerschaft in Wallerstein. Ist diese wirklich so verbohrt, dass die CSU ihr keinen muslimischen Bürgermeister zumuten will? Wir werden es wohl nicht herausfinden, denn die CSU steht nun ohne Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters da.

Ach ja, dennoch ein Fakt zum Thema Muslime in konservativen Parteien: Auch wenn es nur ein einziges Mal vorkam, nämlich von 2013 bis 2017, die CDU hatte mit Cemile Giousouf aus Hagen bereits eine muslimische Abgeordnete im Deutschen Bundestag, wo sie auch für die Ehe für alle stimmte. Vor zweieinhalb Jahren wurde sie nicht mehr gewählt und ist nun stellvertretende Leiterin der Bundeszentrale für politische Bildung, auch wenn diese Berufung durchaus sehr umstritten war. Dennoch: Die CDU hat bereits vor sieben Jahren die Weichen gestellt und eine erste muslimische Abgeordnete entsandt. Die CSU hatte bislang noch keine mohammedanische Abgeordnete. Vielleicht sollte Markus Söder Herrn Sahin also einen Platz auf der Landesliste zur Bundestagswahl 2021 anbieten, um die personelle Erneuerung und Diversifizierung in der Bundespolitik selbst voranzutreiben.

HMS

Beitragsbild: © CSU

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