Die Bundesregierung lässt die queeren Beschäftigten des Auswärtigen Amts nicht von der AfD verunglimpfen

Vor ziemlich genau einem Monat haben wir euch von einer Kleinen Anfrage (19/21659) der ohnehin anfrage-freudigen AfD-Bundestagsfraktion „Versetzungspraxis im Auswärtigen Dienst“ (also bezogen auf das Auswärtige Amt) berichtet und versprochen, euch über die Antwort der Bundesregierung auf dem Laufenden zu halten. Das wollen wir auch tun, denn die Bundesregierung hat nun geantwortet (19/21962). 

In der Anfrage wollte die AfD-Bundestagsfraktion wissen, nach welchen Kriterien LGBTIQ-Beschäftigte versetzt werden, ob sie auch in Länder versetzt werden, in denen Homosexualität noch immer unter Strafe steht, wie man mit Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern umgeht; hat zusätzlich versucht die Arbeitsgemeinschaft Rainbow zu verunglimpfen, wie auch erneut die AG Diplomats of Color.

Erklären wir der AfD doch mal das Grundgesetz

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung in der Vorbemerkung zuallererst einmal: „Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt bekennt sich das Auswärtige Amt zu einer vielfaltsorientierten Personalpolitik. Seine Stellenausschreibungen richten sich im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) des Grundgesetzes (GG) und § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.“ Das sitzt schon mal und es schadet nie, der AfD nochmals das Grundgesetz nahezubringen.

Weiter schreibt sie, dass das Auswärtige Amt zur Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds Beschäftigungsinitiativen unterstütze, die sich für Diversität und Inklusion einsetzten. „Hierzu gehören auch die Beschäftigteninitiativen ‚Rainbow‘ und ‚Diplomats of Color‘ im Auswärtigen Amt. ‚Rainbow‘ ist der informelle Zusammenschluss von LGBTIQ-Beschäftigten (Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersex, Queer) des Auswärtigen Amts und ihrer (Lebens-)Partner und (Lebens-)Partnerinnen.“ Weiterhin merkt sie an, dass die Initiative sich als Interessenvertretung aller LGBTIQ-Beschäftigten des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten verstehe. „Rainbow“ wolle dazu beitragen, dass LGBTIQ-Beschäftigte in der Zentrale und den Auslandsvertretungen einander in herausfordernden Lebenssituationen, die Rotationen ins Ausland mit sich bringen können, solidarisch unterstützen. Schauen wir mal, wie die AfD das für ihre Zwecke auszuschlachten versucht.

Zum Ende der Vorbemerkung schreibt die Bundesregierung: „‚Diplomats of Color‘ hat sich zum Ziel gesetzt, Diversität und das Diversitätsmanagement im Auswärtigen Amt zu fördern und bei der Sensibilisierung der Belegschaft für die Problemfelder Rassismus und Diskriminierung zu unterstützen. Diese Gruppe versteht sich zudem als informelle Anlaufstelle für Kolleginnen und Kollegen, die rassistische und diskriminierende Erfahrungen gemacht haben.“

„Eine eindeutige Abgrenzung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.“

Nun zu den eigentlichen sieben Fragen, die wir aufgrund ihrer teilweisen Absurdität ja bereits entsprechend auseinandergenommen hatten. In der ersten Frage wurde unter anderem gefragt, wie viele Personen des „dritten Geschlechts“ das AA beschäftige, wie viele in einer sogenannten [sic!] Lebenspartnerschaft lebten und so weiter. Die Bundesregierung schreibt nun, dass sie das Merkmal „diversgeschlechtlich“ aus technischen Gründen nicht aufbereite und verweist weiterhin auf eine Tabelle, die die Beschäftigten es AA ausweise. Zum Familienstand antworten sie ganz pragmatisch: „Das Auswärtige Amt differenziert im Rahmen der Erfassung des Familienstandes seiner Beschäftigten zwischen „verheiratet“ und „eingetragener Lebenspartnerschaft“. Die Auskünfte zu den Fragen 1 b) bis 5 beschränken sich auf die Gruppe der Beschäftigten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Dieser Gruppe gehören 79 Beschäftigte des Auswärtigen Amts an. Hiervon verfügen sechs über eine weitere Staatsangehörigkeit.“

Zu Frage zwei, an wie vielen Auslandsvertretungen in den 69 Staaten in denen Homosexualität noch unter Strafe stehe, das AA gleichgeschlechtlich Lebende beschäftige, antworte die Bundesregierung mit dem Verweis darauf, dass es „Rechtliche Definitionen zur Strafbarkeit homosexueller Handlungen in sehr unterschiedlichen Abstufungen und Ausprägungen“ gebe. Weiterhin verweist sie auf die Antworten der Bundesregierung auf zwei Große Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ha! Zudem sei eine „eindeutige Abgrenzung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.“ Touché.

Zu den Fragen drei und vier, in denen die AfD ähnliches wie in Frage zwei wissen möchte und auch den Faden zu verlieren scheint, gibt es entsprechend auch nur eine folgerichtige Antwort: „Zu den Fragen 3 und 4 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.“

Datenschutz, Fürsorgepflicht und Außenpolitik

Mit der fünften Frage möchte die AfD erfahren, an welchen Dienstorten verpartnerte Homosexuelle Beamte und Angestellte des Auswärtigen Amtes ihren Dienst leisten. Die Bundesregierung nennt sehr wohl die Zahl der Dienstorte (29) an denen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beschäftigte des AA eingesetzt sind. Ansonsten verweist sie aber – sinnvollerweise – darauf, dass „einer weitergehenden Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung datenschutzrechtliche Gründe sowie außenpolitische und die Fürsorgepflicht betreffende Erwägungen entgegenstehen.“ Es ist immer wieder gruselig, dass man der ach so großartigen Rechtsstaatspartei AfD immer wieder aufs Neue erklären muss, was in diesem Land geht und was nicht.

In Frage sechs versucht die AfD herauszufinden, ob homosexuelle Beschäftigte nicht damit zu rechnen hätten, in einen der 69 Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht, versetzt zu werden. Und, wenn dem so wäre, ob dies nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Angehörigen des AA darstellen würde. Und ob diese Bewerber dann doch gar nicht erst hätten eingestellt werden dürfen (wir verweisen erneut auf unseren ursprünglichen Beitrag, in dem wir das ausführlich kommentiert haben). 

Zusammenfassend beantwortet die Bundesregierung die Fragen damit, dass das Auswärtige Amt „grundsätzlich und damit auch in seiner Rotationsplanung eine erklärte Politik der Nichtdiskriminierung“ verfolge. Nichtdiskriminierung – schon könnten die AfD-ler ein neues Wort gelernt haben, guckst mal. Weiterhin beachte man bei der Rotationsplanung die Leitlinien der Personalentwicklung für die Beschäftigen im Auswärtigen Dienst. Darunter fallen unter anderem der optimale Einsatz, die Förderung und Entwicklung aller Mitarbeitenden „bei möglichst weitgehender Berücksichtigung des besonderen Leistungsprofils und der persönlichen Umstände der Beschäftigten.“ Es gelte weiterhin das Gebot fairer Lastenverteilung und man verwiese auf die Vorbemerkung der Bundesregierung.

Wir möchten erneut vorstellen: Das Grundgesetz

Zur siebten Frage, auf welcher Rechtsgrundlage es überhaupt derlei Arbeitsgemeinschaften im AA gebe, verweist die Bundesregierung auf Artikel 9 Absatz 1 („Alle Deutschen haben das Recht, vereine und Gesellschaften zu bilden.“) und Artikel 2 Absatz 1 (Persönliche Freiheitsrechte) des Grundgesetzes, sowie wieder auf die Vorbemerkung. Erneut: Es schadet nie, wirklich nie, nie, der AfD nochmals das Grundgesetz nahezubringen.

Weiter möchte die AfD in den Abschnitten 7 a) bis c) wissen, ob der Personalrat nicht auch die Interessen der beiden Arbeitsgruppen vertrete, ob die Aktivitäten während der Arbeitszeit stattfänden und welche Kosten da so anfielen und wo diese verbucht würden. Hier verweist die Bundesregierung auf das Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG), wie auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Man trage dazu bei „ein diskriminierungs- und benachteiligungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.“

Wie wir damals schon schrieben, ist es erschreckend, welche Kreativität die AfD an den Tag legt, nicht nur, um mit derlei Anfragen die Bundesregierung sinnlos zu „beschäftigen“, sondern auch welche verdrehten Narrative man sich dort ausspinnt, um einfach mal zu schauen, ob man damit irgendwo Terrain gewinnen kann.

Umso angenehmer fällt die zwar sehr korrekte, aber ebenso sehr deutliche Antwort der Bundesregierung an die AfD positiv ins Gewicht. Sie vermittelt doch das Gefühl, wir lassen uns von euch nicht ins Bockshorn jagen und schon gar nicht erlauben wir es euch, unsere Gesetze und Regelungen zu ignorieren oder für eure Spielchen zu verdrehen. 

Wir behalten im Auge, ob und, falls ja, wie die AfD auf die Antwort der Bundesregierung reagiert und werden euch entsprechend ein Update geben.

AS

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