Die nach wie vor sehr anfragefreudige AfD-Bundestagsfraktion richtete vor nunmehr zwei Wochen eine Kleine Anfrage (19/21659) an die Bundesregierung, die sich mit der „Versetzungspraxis im Auswärtigen Dienst“ befasst. Kernpunkt ist die Fragestellung, ob gleichgeschlechtlich lebende und liebende Beamte und Angestellte des Auswärtigen Amtes (AA) gegebenenfalls ungerechtfertigte Vorteile genießen und die Einstellungs- und Versetzungspraxis des AA damit „nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Angehörigen des Auswärtigen Amts“ darstelle.
Die Anfrage der AfD-Fraktion, u. a. namentlich von Armin-Paulus Hampel, Dr. Lothar Maier und Udo Theodor Hemmelgarn, bezieht sich dabei konkret auf die Auskunft des AA, dass die Bundesrepublik Deutschland natürlich auch Auslandsvertretungen in Ländern unterhält, in denen Homosexualität noch immer unter Strafe steht. Nun gibt das AA auf seiner Karriereseite an, dass es Auslandsposten gebe, „auf denen schwule und lesbische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen. Im Rahmen der Versetzungsplanung berät das Auswärtige Amt Beschäftigte über die Bedingungen an solchen Dienstorten und würde sie auf diese Auslandsposten nur versetzen, wenn sie sich dafür in Kenntnis der Umstände ausdrücklich bewerben und Fürsorgeaspekte nicht entgegenstehen“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/hoeherer-dienst/faq/faq-auswaertigerdienst/215702#conte%20nt_4).
Sieben Fragen und eine große Farce
In ihrer Anfrage stellt die AfD fest, dass nach Angaben des AA für den höheren, gehobenen und mittleren Dienst eine „uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft“ Einstellungsvoraussetzung sei. Das stimmt. Was die Schlaufüchse der Fraktion in der Einleitung ihrer Anfrage aber unter den Tisch fallen lassen, ist die folgende Angabe des AA: „Das Personalreferat bemüht sich bei der Postenplanung die konkreten fachlichen und örtlichen Postenwünsche zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Dienst erhalten ca. ein Jahr vor dem Versetzungstermin eine Liste mit den in Frage kommenden Posten. Sie geben aus der Liste eine bestimmte Anzahl an Posten im Inland und Ausland an, die sich nach den persönlichen fachlichen Interessen sowie sprachlichen Fähigkeiten orientieren können und sollen. In diese Liste der ‚Wunschposten‘ können auch familiäre Belange (deutsche Schule für Kinder, Sprachkenntnisse des Ehepartners, etc.) einfließen.“ (ebd.)
Außerdem stellen die AfD-Abgeordneten die Feststellung vornan, wer die Interessen der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes wahrnimmt und erwähnt zusätzlich die beiden AA-internen Arbeitsgemeinschaften Rainbow und Diplomats of Color. Was es damit auf sich hat, ist ein kleines Überraschungsei, das die Fraktion am Ende der Anfrage auspackt.
In ihren sieben „Fragen“ möchte die AfD dann unter anderem wissen, „wie viele Beamte und Angestellte beschäftigte des Auswärtige Amt [sic!] zum Stichtag 1. August 2020 (bitte nach mittlerem, höherem und gehobenem Dienst und vergleichbaren Angestellten aufschlüsseln)?“ Detailliert soll aufgezeigt werden, wie viele davon weiblich, männlich oder dem „dritten Geschlecht angehörig“ sind; in einer „sogenannten Lebenspartnerschaft“ oder einer Ehe „nach dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ leben und, logisch, über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügen.
Es wird gefragt, wie viele seit dem 1. August 2001 in den 69 Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht, (?) Dienst geleistet haben; derzeit in diesen Staaten Dienst leisten oder sich auf einen solchen Dienstort beworben haben. In Frage fünf wird nach Anstellungen mit dem Stichtag „Stand 01. September 2020 [sic!]“ gefragt, was dezent verwirrt, da die Anfrage seitens der AfD auf den 10. August 2020 datiert ist.
Wie ungerecht sind denn diese bunten AGs?
Die Knackpunkte der Kleinen Anfragen erreichen wir dann allerdings in den Fragen sechs und sieben und wissen dann auch direkt, woher der braune Wind weht: „Bedeutet die in der Vorbemerkung erwähnte ‚Versetzungsplanung‘ des Auswärtigen Amts in der Praxis, das [sic!] homosexuelle Beschäftigte – im Gegensatz zu den anderen Amtsangehörigen – nicht mit einer Versetzung in einen der 69 Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht, rechnen müssen?“ Aha!
Weiter geht die Frage damit, ob dies nicht „nach Auffassung der Bundesregierung eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Angehörigen des Auswärtigen Amts“ darstelle. Und natürlich, ob nicht „zur Aufrechterhaltung einer gerechten Versetzungspraxis homosexuelle Bewerber gar nicht erst eingestellt werden dürfen, außer sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit auch in einem dieser 69 Staaten Dienst zu leisten, wie die anderen Amtsangehörigen auch?“ Ich verweise auf den oben genannten Punkt, den die AfD natürlich nicht anbringt. Wir können aber davon ausgehen, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort vermutlich darauf eingehen wird.
Nun zu Frage sieben, die, naja, schlicht unterhaltsam sein könnte, wenn das nicht alles so bitter wäre und die AfD nicht ihren eigenen Spin an jeden Spuckfleck anlegen würde. Die Bundestagsfraktion möchte gern wissen, „aufgrund welcher Rechtsgrundlage gibt es neben dem Personalrat im Auswärtigen Amt die ‚Arbeitsgemeinschaft Rainbow‘ sowie die Gruppe der ‚Diplomats of Color‘?“ Ob denn der Personalrat des AA nicht auch die Interessen der beiden genannten Gruppen vertrete und ob die Aktivitäten dieser Gruppen während der Arbeitszeit stattfänden und ob, und, falls ja, in welcher Höhe Kosten anfielen und bei welcher Haushaltsstelle diese verbucht würden.
Kalkuliertes Feindbild-Narrativ
Mal ganz abgesehen davon, dass man diese Frage folgerichtig an jede Arbeitsgemeinschaft, Gruppe, Vereinigung, ja jeden Kaffeeklatschpausentisch innerhalb einer Dienststelle, Organisation, Partei, eines Unternehmens, etc. richten könnte, ist es erstaunlich mit welcher offenen Dreistigkeit die AfD hier vorgeht und vor allem, mal wieder, Dinge vermengt, die nicht zusammen gehören.
Die AfD-Bundestagsfraktion versucht hier eine Ungleichbehandlung zugunsten einer, streng genommen gar zweier, Minderheiten „aufzudecken“, wo es nichts aufzudecken gibt und möchte eine große Ungerechtigkeitsfrage daraus basteln. Mal wieder Diplomats of Color mit einzubeziehen ist natürlich naheliegend, da sich die AG eben auch für Diversität und Co. einsetzt. Dazu hatte die AfD-Fraktion im Übrigen bereits zum Sommeranfang eine Anfrage gestellt, auch darüber und die Antwort der Bundesregierung hatten wir kurz berichtet.
Es ist erschreckend, welche Kreativität diese Partei an den Tag legt, nicht nur, um mit derlei Anfragen die Bundesregierung sinnlos zu „beschäftigen“, sondern auch welche verdrehten Narrative man sich dort ausspinnt, um einfach mal zu schauen, ob man damit irgendwo Terrain gewinnen kann.
Wir werden euch über die Antwort der Bundesregierung auf dem Laufenden halten.
AS
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