Bundeskabinett beschließt Rehabilitierung queerer Soldat.innen

Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer hält die Eröffnungsrede vor der Vorstellung der Studie „Tabu und Toleranz. Der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende“ im BMVg am 17.09.2020. // © Bundeswehr/Torsten Kraatz

Im Bundeskabinett wurde am heutigen Mittwochvormittag ein wichtiger Schritt getan: Das Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter homosexueller Angehöriger der Bundeswehr und NVA (Nationale Volksarmee der DDR) wurde beschlossen. Das gab Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU, vor wenigen Minuten während ihres Eingangsstatement zur Befragung der Bundesregierung im Plenum bekannt.

Wiedergutmachung ist ein Zeichen der Versöhnung

Gestern äußerte sie sich gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland noch zur Bedeutung des anstehenden Beschlusses. So sagte sie dem RND: „Wir können das Leid, welches diesen Menschen widerfahren ist, jedes negativ beeinflusste Schicksal nicht wiedergutmachen. Aber wir wollen ein Zeichen setzen, wo es möglich ist.“ Geplant ist derzeit eine pauschale Entschädigung. Ein Referentenentwurf des zuständigen Verteidigungsministeriums vom Oktober sah eine Entschädigung mit einer Summe von bis zu 6.000 Euro für queere Soldat*innen vor, wenn diese bis 1990 in der NVA oder bis zum 3. Juli 2000 in der Bundeswehr diskriminiert worden sind.

Von diesem Zeitpunkt an wurde Homosexualität nicht mehr als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft und Schwule und Lesben durften offen dienen. Was allerdings auf dem Papier charmanter aussah, als es in der Realität oftmals der Fall gewesen ist. So merkt dann auch der Gesetzesentwurf an, dieses Datum sei „das formelle Ende der Diskriminierung von homosexuellen Soldaten in der Bundeswehr“ gewesen. Das klingt fast ein wenig süffisant.

Diskriminierung sei „beschämend und unerhört“

Mit diesem Gesetzesentwurf, so der Wunsch der Verteidigungsministerin, sei es nun möglich „den Betroffenen möglichst schnell eine besondere Form der Wiedergutmachung anzubieten und damit dieses dunkle Kapitel Bundeswehrgeschichte zu schließen.” Verschiedene LGBTQ*-Organisationen begrüßten den Vorstoß und Entwurf grundsätzlich, forderten jedoch Nachbesserungen. So seien auch nach dem Jahr 2000 noch Soldat*innen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden.

Nach jahrelangem Zögern und viel Ablehnung aus Regierungskreisen und weiter Teile der Bundeswehr, entschied sich Kramp-Karrenbauer im Sommer dieses Jahres schließlich die Diskriminierung anzuerkennen, Entschädigungen in Aussicht zu stellen und sich mehrmals bei den Opfern zu entschuldigen. Am 17. September stellte sie schließlich die Studie „Tabu und Toleranz. Der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende“ vor und nannte die Diskriminierung homosexueller Soldat*innen „beschämend und unerhört“.

AS

About the author

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert