Freiheiten in der Unfreiheit

Kalte, dunkle, einsame, verzweifelte Isolation: Dieses Gefühl dürfte vielen homosexuellen Menschen in der Bundesrepublik nach dem Ende der Nazi-Diktatur vertraut sein, blieb doch der Paragraf 175 Strafgesetzbuch bestehen. Jener Paragraf aus dem Jahre 1872 (damals noch Reichsstrafgesetzbuch), der sexuelle Handlungen („widernatürliche Unzucht“) zwischen Männern unter Strafe stellte, verschärft in der Zeit des Nationalsozialismus und vermeintlich nach 1945 entschärft als „nur noch“ die Unzucht, nun abzüglich des Wortes „widernatürlich“, mit Minderjährigen (damals Personen unter 21 Jahren) geahndet wurde.

§ 175 – 1945 – 1957 – 1968

In einer nicht nur gefühlten, sondern tatsächlichen Isolation begegnen wir Hans Hoffmann im Film Große Freiheit – allein, so gut wie nackt, im völligen Dunkel, auf dem Boden, nur einen Eimer zum Pissen und Scheißen. Er sitzt, nicht das erste Mal, verurteilt nach § 175 im Gefängnis, hat hier mal wieder zu sehr seine mauerinternen Freiheiten ausgelotet und wurde in die Isolationshaft verbannt. 

Hans (Franz Rogowski) und Viktor (Georg Friedrich) // © Freibeuterfilm_Rohfilm

1945 wurde er aus dem Konzentrationslager geholt und direkt ins Gefängnis geworfen. Hier begegnet der von Franz Rogowski schweigsam und intensiv verkörperte Hoffmann – der Begriff gilt nicht nur in einer Hinsicht, denn seine Statur und Haltung verändern sich – dem wegen Mordes aus Eifersucht lebenslang einsitzenden Viktor (noch so ein Stiller, der den Berserker rauslässt, wenn nötig: Georg Friedrich), der zuerst ebenfalls nichts mit dem „Perversen“ zu tun haben will. Die so genannten „175er“ haben ihren Platz in der Hackordnung des Gefängnisses und natürlich auch – isoliert – auf dem Gefängnishof. 

Doch die Nähe einer Zelle verbindet, wie auch der Unglaube Viktors, dass man Hans, oder überhaupt jemanden, wegen dessen Homosexualität ins Konzentrationslager sperrte. Sie begegnen sich wieder, als Hans 1957 erneut verurteilt wird. Dieses Mal mit seiner großen Liebe, Oskar (Thomas Prenn, der hier ein wenig hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt), eine Liebe, die aber wohl nicht bestehen bleiben kann. 

Oskar (Thomas Prenn) und Hans // © Freibeuterfilm_Rohfilm

Hassgetriebene Willkür

Und noch einmal 1968, als Hans für 24 Monate verurteilt wird: Er ist beim Cruisen auf einer öffentlichen Toilette gefilmt und anschließend von einem seiner Sexpartner, Leo (Anton von Lucke), konkret beschuldigt worden, sicherlich gegen das Versprechen von Strafminderung. Ein in dieser Hinsicht tristes, boshaftes, und unmenschliches Justizsystem wird hier nur angedeutet, doch reicht das vollkommen aus, um die oft hassgetriebene Willkür gegenüber einer Menschengruppe deutlich zu machen.

Aber auch funktionierender Pragmatismus, etwa wenn Hans in der Haft alte Wehrmachts- und SS-Uniformen auseinandernimmt. Schließlich kann alles wiederverwendet, die Alt-Nazis lernten es von sich selbst. Menschlichkeit zu lernen ist die große Herausforderung, doch scheint sie immer wieder durch in diesem von Sebastian Meise gedrehten und mit Thomas Reider geschriebenen Film, der in Cannes mit dem Jurypreis ausgezeichnet wurde und dessen volle Kraft uns erst nach seinem Ende gänzlich bewusst wird, wenn Bilder und Einstellungen, Gespräche und Gestik nachwirken und uns einholen.

In der Isolation: Hans // © Freibeuterfilm_Rohfilm

Die Kamera von Crystel Fournier begleitet die in erster Linie auf engstem Raum erzählte Geschichte, die dazu teilweise in den genannten Zeitebenen verschränkt läuft, in intimen, nahen Bildern. Ausnahmen sind beispielsweise eine lange und eindrückliche Kamerafahrt durch die Cruising-Area einer Bar. Fournier nutzt verschiedene Blickwinkel, Schatten, fokussiert sich auf Details. Anders aber als zu Beginn, als wir die durch einen falschen Spiegel gefilmten Bilder von Hans auf der Toilette sehen, gibt es hier keinen voyeuristischen Charakter. Auch wenn Überwachung ein Thema ist.

Die dysfunktionale Beziehung als Anker

Einer Überwachung und Kontrolle, der die Inhaftierten sich kaum entziehen können. Doch hier und da schaffen sie sich Nischen, kann Nähe gelebt und Sex gehabt werden. Und wenn der Körper von Viktor den von Hans vor Schlagstöcken schützen muss, als er ihn im Gefängnishof tröstet, ist klar, dass nicht resozialisiert, sondern wieder nur entmenschlicht werden soll. Auch so eine Sache, die es aus der Nazizeit in die junge Bundesrepublik schaffte.

Trost: Hans und Viktor // © Freibeuterfilm_Rohfilm

Trotz allem oft stillen, hin und wieder beinahe süffisanten, Schmerz, der in Große Freiheit liegt, gibt sich die Geschichte jedoch nie der Trostlosigkeit hin. Aufgegeben haben sich weder Hans, der auf die Frage, was er im richtigen Leben so mache, antwortet: „Dies und das und dann wieder hier rein. Immer wieder“, noch Viktor, auch wenn der sich eine solide Drogenabhängigkeit zulegt.

Bisweilen wirkt die sich entwickelnde, auch aus Sorge umeinander nicht konfliktfreie Freundschaft zwischen Hans und Viktor wie eine dezent dysfunktionale Ehe oder Paar-Beziehung. Womöglich auch ein Weg in dieser Welt, diesem Leben eine Art Normalität zu entwickeln? Und wie viel vermeintliche echte Freiheit ist gewünscht? Eine Frage, die sich auch Hans stellt als 1969 eine erste Reform des § 175 umgesetzt wird.

Eine Nische der Zweisamkeit: Hans und Leo (Anton von Lucke) // © Freibeuterfilm_Rohfilm

Beeindrucke Geschichte für die Gegenwart

Dass juristische Freiheit nicht gleichbedeutend mit persönlicher Freiheit ist, auch das verdeutlicht Große Freiheit. Vielen Zuschauer:innen ist es ohnehin bewusst. Abgeschafft wurde der Paragraf 175 erst 1994, im wiedervereinigten Deutschland, bald fünf Jahre nachdem die DDR ihn ersatzlos gestrichen hatte. Am 23. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag die Rehabilitierung aller Verurteilten, deren Sexualpartner zum Tatzeitpunkt mindestens 16 Jahre alt waren; etwas, das nach Makulatur stinkt, können doch dank ausgereiftester Regelungen nur die wenigsten Verurteilten von diesem Entschädigungsgesetz Gebrauch machen.

Ein Blick zurück oder nach vorn? // © Freibeuterfilm_Rohfilm

Auch, um die lange und wenig glanzvolle Geschichte der Verfolgung schwulen und im weiteren gleichgeschlechtlichen Lebens und Liebens in Deutschland auch nach der NS-Zeit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und sich den langen Weg, den die LSBTIQ*-Community hinter sich hat, zu vergegenwärtigen und die Gewissheit, dass nichts für immer sein muss, auch kein vermeintlicher Fortschritt, nicht zu verdrängen ist Große Freiheit, der als österreichischer Beitrag ins Oscar-Rennen gehen soll, unbedingt anzusehen. Darüber hinaus ist es ein beeindruckendes, zutiefst menschliches und nachhallendes Drama.

QR

PS: Auch der dokumentarische Film Das Ende des Schweigens ist sehr sehenswert, er befasst sich anhand der Geschichte von Otto Blankenstein mit den Frankfurter Homosexuellenprozessen in den 1950er-Jahren. Unsere Besprechung lest ihr in der kommenden Woche.

PPS: Nicht in die Besprechung geschafft hat es die tolle Musik von Peter Brötzmann und Nils Petter Molvær, die Große Freiheit durchaus noch einmal eine ganz besondere Note, bis hin zu verrauchter Romantik gibt.

PPPS: In Österreich fiel die Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen lange Zeit unter den § 129 StGB – auch hier lohnt sich eine intensivere Auseinandersetzung.

Große Freiheit; Österreich, Deutschland, 2021; Regie: Sebastian Meise; Drehbuch: Thomas Reider, Sebastian Meise; Kamera: Crystel Fournier; Musik: Peter Brötzmann, Nils Petter Molvær; Darstellende: Franz Rogowski, Georg Friedrich, Thomas Prenn, Arno von Lucke, Ulrich Faßnacht, Alfred Hartung, Andreas Patton, Joachim Schoenfeld, Thomas Stecher, Fabian Stumm, Daniel Wagner, Johannes Cramer; Laufzeit: 117 Minuten; FSK: 16; eine Produktion von FreibeuterFilm & Rohfilm Productions; seit dem 18. November 2021 im Kino; seit dem 17. Mai 2022 auch auf DVD und als Video on Demand

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